Februar 2025
zurück zur Übersicht Informationen aus dem Steuerrecht DAS WICHTIGSTE IM Februar 2025 1. Wichtige Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 seit 1.1.2025 Wer nach dem 31.12.2024 eine PV-Anlage mit einer Bruttoleistung von max. 30 kW (peak) je Wohn- / Gewerbeeinheit anschafft, in Betrieb nimmt oder erweitert,