Februar 2021
zurück zur Übersicht Informationen aus dem Steuerrecht DAS WICHTIGSTE IM FEBRUAR 2021 1. TERMINSACHE: Antrag auf Grundsteuererlass bis 31.3.2021 stellen Vermieter können bis zum 31.3.2021 (Ausschlussfrist) einen Antrag auf Grundsteuererlass bei der zuständigen Gemeinde für 2020 stellen, wenn sie einen starken Rückgang ihrer Mieteinnahmen im Vorjahr