April 2025
zurück zur Übersicht Informationen aus dem Steuerrecht DAS WICHTIGSTE IM April 2025 1. Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind (noch) keine Werbungskosten Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich damit befasst, ob Aufwendungen eines Steuerpflichtigen als Wohnungseigentümer in die Erhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bei den Einkünften aus Vermietung