Januar 2023
zurück zur Übersicht Informationen aus dem Steuerrecht DAS WICHTIGSTE IM JANUAR 2023 1. Arbeitszimmer für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gilt bei Ehegatten hinsichtlich der Nutzung des Arbeitszimmers nur durch einen der beiden Beteiligten folgender Grundsatz: nutzt ein Steuerpflichtiger ein