KLASSISCHE
STEUERBERATUNG

KLASSISCHE STEUERBERATUNG
  • Komplette Dienstleistung in der Finanz- und Lohnbuchhaltung,
    einschließlich Baulohn,
    Berufsgenossenschaft etc.
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
    nach Handelsrecht (HGB) für
    Unternehmen aller Branchen,
    sowie aller Gesellschaftsformen
  • Jahresabschlusserstellung nach
    steuerlichen Vorschriften und
    Gewinnermittlung für nicht
    Buchführungspflichtige
  • Prüfung von Steuerbescheiden
    und Führen von Rechtsbehelfs-
    verfahren, einschließlich der
    Vertretung gegenüber den
    Finanzbehörden und Finanz-
    gerichten

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aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht